Rechtliche Infos zu: Nackt in der Oeffentlichkeit
Wer nackt spazieren oder joggen geht, muss befürchten, mit einem Bußgeld belegt zu werden. „Wer sich nackt in Innenstädten zeigt, begeht unter Umständen eine Ordnungswidrigkeit“, sagt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft. Zumindest dann, wenn sich Passanten belästigt fühlen. In der Praxis werde aber meist ein Platzverweis ausgesprochen, eine Verfolgung als Ordnungswidrigkeit geschehe dagegen nur selten. „In abgeschiedenen Wäldern oder auf Feldwegen sind dagegen selten negative Folgen zu befürchten“, erklärt Walentowski.
Zu Hause darf dagegen jeder so rumlaufen, wie er möchte. Und auch im eigenen Garten darf sich in der Regel nackt gesonnt werden.
Und auch hinter dem Steuer ist Freizügigkeit zunächst einmal erlaubt. „Man darf nackt Auto fahren“, sagt Christian Janeczek, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)
Quelle: © DAV | Anwaltauskunft.de
[/b]Und aus einem anderen Anwaltsmagazin:[/b]
Nackt aktiv: Radeln und wandern ohne Klamotten?
Wer die Nähe zur Natur ungefiltert wahrnehmen möchte, kann das tun – zumindest dort, wo sich keine Menschen gestört fühlen. In der Regel sind in abgeschiedenen Wäldern oder auf Feldwegen keine Bußgelder zu befürchten. Wo sich Menschen jedoch belästigt fühlen, sieht es anders aus; gerade in Innenstädten sollte auf zu viel Einblick verzichtet werden.